Grillplätze Brandenburg

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Grillplätze in Brandenburg

Auch in Brandenburg verlockt der eine oder andere Abend im Sommer, den Grill zu aktivieren und den Balkon oder den Garten zu einem Grillplatz umzufunktionieren. Dabei entstehen jedoch auch Rauchschwaden, die dann den Nachbarn beeinträchtigen können. Deshalb muss derjenige oder diejenige, die Ärger vermeiden will, sich eine Alternative überlegen. Eine Möglichkeit ist es dann, hier eine Grillstelle im Freien aufzusuchen. Hier müssen dann in Brandenburg die Grillzutaten eingepackt werden und dann geht es zum nächsten Grillplatz im Freien.

In Brandenburg gibt es eine Vielzahl von schönen Grillplätzen. Dabei ist das Bundesland Brandenburg neben Nordrhein-Westfalen das einzige Bundesland, wo das Grillen in der Öffentlichkeit gesetzlich geregelt ist. Wenn sich hier die Nachbarn durch die Rauchschwaden belästigt fühlen, kann die Folge davon ein empfindliches Bußgeld sein.

Die öffentlichen Grillplätze in Brandenburg

Grillen im öffentlichen Park

Hier sind die Grillvorschriften von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich. Grundsätzlich darf dort überall gegrillt werden, wenn die Erlaubnis hier sichtbar durch ein Hinweisschild in Brandenburg angebracht worden ist. Hier sollte bei den Hinweisschildern auch der Hinweis vorhanden sein, dass der gesamte Müll sowie die Kohlereste selbst entsorgt und beseitigt werden müssen. Wenn es sich um Naturschutzgebiete handelt, ist dort das Grillen grundsätzlich verboten.

In Brandenburg sind solche öffentlichen Grillplätze beispielsweise am Spreeweg, im Volkspark in Friedrichshain oder im Park in Treptow an der Wiese am Wasserweg vorhanden. Ebenfalls gibt es solche Plätze im Görlitzer Park in Kreuzberg und im Mauerpark im Prenzlauerberg.

Vereinzelt gibt es auch Grillplätze in Brandenburg im öffentlichen Bereich, die noch zusätzlich mit mehreren Spielgeräten sowie mit einer Grillhütte ausgestattet sind. Hier können dann die Kinder sich an den hier vorhandenen Spielgeräten während des Grillausfluges richtig austoben und beschäftigen.

Grillen am See

Auch in Brandenburg gilt für die Seen dieselbe Aussage, wie für öffentliche Parkanlagen. Wenn dort keine eindeutigen Hinweise oder Schilder eine Grillerlaubnis ankündigen, dann ist es dort ebenfalls verboten, dort zu Grillen. Deshalb sollte, wenn beispielsweise der Rahmersee, das Wandlitzer Seengebiet oder der Berliniepinitzsee zum Grillen besucht wird, auf diese Hinweisschilder geachtet werden.

Grillen im Wald

Das Waldgesetz des Landes Brandenburg § 23 besagt, dass der Abstand eines Feuers zum Wald mindestens 50 Meter betragen muss. Hier ist das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers verboten. Grillen ist nur an offiziellen und fest installierten Feuerstellen möglich. Dadurch soll der Funkenflug unterbunden werden, damit dadurch kein Waldbrand ausgelöst werden kann. Solche öffentlichen fest installierten Feuerstellen gibt es in Brandenburg an vielen Stellen, die dann in der Regel über die einzelnen Gemeinden oder über das jeweils zuständige Forstamt in Erfahrung gebracht werden können.

Wie aus den obigen Ausführungen zu ersehen ist, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten in Brandenburg, um in der Öffentlichkeit im Sommer unter Einhaltung der Vorschriften einen schönen Grill-Tag oder einen schönen Gril-Abend im Freien zu verbringen.

Wer sich jedoch nicht an die dort vorhandenen Regeln und Vorschriften hält, wenn er auf einer öffentlichen Fläche grillt, muss mit relativ hohen Bußgeldern rechnen. Dabei hängt die Höhe der Strafe von den einzelnen Gemeinden oder Städten ab. Dabei kommt es auch darauf an, wie extrem der dort entstandene Verstoß ist. Wenn dann jemand im Freien die Landschaft oder die Gesundheit von Menschen bedroht oder gefährdet, muss hier mit hohen Strafen rechnen.