Ob nun an idyllischen Flussufern, am Gipfel eines Berges oder an einem Bergsee – Campen ist nicht nur ideal, um sich mit der Natur zu verbinden, sondern auch eine hervorragende Möglichkeit, um endlich mal den Kopf freizubekommen. Damit die Natur aber auch so schön erhalten bleibt, sollten beim Campen einige Regeln beherzigt werden. Stichwort: Naturschutz.
Campen kann so schön sein
Weit ab der Zivilisation das Zelt aufschlagen oder mit dem Camper entfernte Destinationen ansteuern und einfach in das Abenteuer Wildnis eintauchen – ein Traum, den sich mittlerweile immer mehr Menschen erfüllen. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass sich immer mehr Menschen für diese Art der Reise entscheiden. Um die Natur aber mit allen Sinnen genießen zu können, sollte nicht nur achtsam mit der Umgebung umgegangen, sondern auch wichtige Regeln berücksichtigt werden. Schließlich möchten auch noch andere in den Genuss von klarem Wasser und sauberen Wäldern kommen. Umso wichtiger ist es, die nachfolgenden Regeln und Tipps einzuhalten, damit Pflanzen und Tiere geschont werden.
Regel Nummer eins: Vorbreitet sein
Auch beim Campen zahlt sich eine gute Vorbereitung aus. Dementsprechend sollten nicht nur Ziel und Route im Vorfeld klar definiert sein, sondern auch das benötigte Equipment ist einzupacken. Je nach Dauer des Aufenthalts in der Natur lohnt es sich deshalb eine Packliste zu erstellen. Auf dieser können alle benötigten Unterlagen, Kleidungsstücke und Utensilien vermerkt und anschließend abgehakt werden. Neben genügend Proviant sollte auch ausreichend Wasser mitgenommen werden. Denn gerade während des Wanderns oder anderen Outdoor-Aktivitäten verliert der Körper sehr viel Flüssigkeit, die wieder kompensiert werden sollte.
Um während des Campens auch immer frisches Wasser genießen zu können, ohne unnötig viele Wasserflaschen mitschleppen zu müssen, empfiehlt sich z.B. ein mobiler Wasserfilter von Grayl. Mit diesem lässt sich selbst Wasser aus Flüssen und Bächen filtern und von jeglichen Krankheitserregern befreien.
Regel Nummer zwei: Leise sein
Ob nun im Wald oder in einem anderen Teil der Natur – Lärm mag niemand. Nicht nur andere Naturliebhaber werden auf diese Weise gestört, sondern auch viele Tiere fühlen sich von Lärm belästigt. Vor allem plötzlich auftretende Geräusche versetzen die Tiere in Alarmbereitschaft, sodass Fluchtreaktionen nicht ausgeschlossen werden können. Es hat deshalb einen bestimmten Grund, weshalb vor allem in deutschen Wäldern der Lärmschutz greift. Denn viele Tiere, darunter auch zahlreiche Vogelarten, verständigen sich durch akustische Laute. Lärm kann diese Art der Kommunikation empfindlich stören.
Regel Nummer drei: Keinen Müll hinterlassen
Beim Grillen oder Campen lässt sich Müll oftmals nicht gänzlich vermeiden. Diesen gilt es allerdings fachgerecht zu entsorgen. Denn leider lassen sich noch viel zu oft in der Natur gelegentliche Hinterlassenschaften von anderen Menschen finden. Dies sollte allerdings vermieden werden. Jeglicher Müll, der während des Campens anfällt, ist dementsprechend einzusammeln und ordentlich zu entsorgen. Das Gleiche gilt auch für Essensreste. Denn diese verrotten nicht so schnell, wie man meinen könnte. So braucht beispielsweise die Schale einer Orange ca. 2 Jahre, um vollständig zu verrotten.
Regel Nummer vier: Nur auf gekennzeichneten Plätzen Feuer machen
Zu einem richtigen Campingausflug gehört ein Lagerfeuer und vielleicht sogar das Grillen. Neben der Auswahl des richtigen Grillplatzes sollte in diesem Zusammenhang aber auch berücksichtigt werden, dass das Feuermachen nur an gekennzeichneten Plätzen erlaubt ist. Zusätzlich muss ein Mindestabstand von 100 Metern zu Wäldern eingehalten werden. Deshalb ist ein Lagerfeuer direkt im Wald stets verboten. Das Gleiche gilt auch für das Grillen.
Außerdem muss bei jedem Lagerfeuer der Funkenflug beachtet werden. Sollte das Feuer außer Kontrolle geraten, sind Wolldecke oder ausreichend Wasser mitzuführen, um dieses zu löschen. Werden diese Regeln nicht beachtet, drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro, sodass ein Lagerfeuer oder ein netter Grillabend im Wald schnell sehr teuer werden kann.
Regel Nummer fünf: Auf den Wegen bleiben
Wir alle kennen die Geschichte von Rotkäppchen, die vom Weg abkam und am Ende vom Wolf gefressen wurde. Natürlich lauern in den meisten Wäldern keine gefräßigen Wölfe, die nur auf frisches Futter warten, dennoch ist es empfehlenswert stets auf den markierten Wanderwegen zu bleiben. Selbst die kleinsten Abstecher könnten eine fatale Auswirkung auf den Boden und die dort lebenden Wildtiere haben. Grundsätzlich gibt es in Wäldern zwar kein Wegegebot, zum Wohle der Natur sollte allerdings auf diesen geblieben werden.
Regel Nummer sechs: Hunde gehören an die Leine
Für viele Menschen gehört zum Campen der vierbeinige Freund einfach dazu. Dagegen spricht auch nichts. Denn schließlich verbringen viele Hunde gerne ihre Zeit in der Natur und vor allem in Wäldern. Allerdings sollten die Vierbeiner immer angeleint sein. Sogenannte Listenhunde müssen in diesem Zusammenhang immer an der Leine geführt werden. Bei allen anderen Rassen lassen sich, je nach Bundesland, unterschiedliche Informationen bezüglich der Leinenpflicht finden.
Grundsätzlich herrscht in allen Bundesländern vor allem während der Jagdsaison Leinenpflicht. Und auch in den Nationalparks müssen die Vierbeiner immer an der Leine geführt werden.
Regel Nummer sieben: Angeln und Co. nur mit Erlaubnis
In der freien Natur zu überleben, kann mitunter ein wenig schwierig werden. Deshalb sorgen die meisten Camper vor und nehmen ausreichend Wasser und Proviant mit. Dennoch stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob das Angeln oder Jagen grundsätzlich erlaubt ist. Die Antwort lautet schlichtweg nein. Sowohl für das Angeln als auch das Jagen muss eine Genehmigung vorliegen (Angel- oder Jagdschein). Ohne diese Genehmigung ist es schlichtweg verboten zu jagen oder zu angeln. Wer es dennoch tut, muss im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren rechnen.
Anders seht es hingegen bei Pilzen, Kräutern und Beeren aus. Wachsen diese auf freien Flächen, ist das Pflücken in kleinen Mengen erlaubt – aber nur, wenn die Pflanze nicht geschützt ist. Zu den geschützten Pflanzen in Deutschland gehören beispielsweise:
- Verschiedene Farne
- Arnika
- Blaustern
- Eisenhut
- Krokusse
- Narzissen
- Schachblumen
- Tulpen
- Nelken
- Enziane
- Gelblicher Enzian
- Bunte Schwertlilie
- Kleine Teichrose