Das Grillen ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Einfach drauf losgrillen ist daher nicht möglich. Grundsätzlich ist das Grillen in der Öffentlichkeit nicht erlaubt, es sei denn, diese sind als Grillplätze ausgewiesen. Da die Nachfrage gerade im Sommer so hoch ist, haben viele Gemeinden mittlerweile solche Stellen eingerichtet. Bei einigen sind diese kostenlos, bei anderen muss eine Nutzungsgebühr bezahlt werden.
Die Bußgeldtabelle
In den Verordnungen oder auch Satzungen der entsprechenden Städte und Gemeinden finden sich die Regelungen für das Grillen in der Öffentlichkeit. Bei Ordnungswidrigkeiten ist ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro möglich. In den meisten Fällen gibt es aber jedoch zunächst eine Verwarnung inklusive eines Verwarngeldes. Wie hoch dieses ausfällt, ist abhängig von der Stadt und dem Bundesland. Besondere Ausnahmen sind die Städte Hannover, Essen und Düsseldorf, da dort das Grillen an öffentlichen Plätzen grundsätzlich erlaubt ist.
Grillen in Deutschland – Die Gesetzeslage
Das Grillen in Deutschland ist für viele ein absolutes Muss, sobald es wärmer wird. Wenn du in der Öffentlichkeit grillen möchtest, sollte dieser Platz dafür freigegeben worden sein. Dies wird durch ein Schild deutlich gemacht. Jedoch darfst du nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen grillen. Die Gesetze sind zudem vom Bundesland, der Stadt und der Gemeinde abhängig und somit auch unterschiedlich. In einigen Städten ist das Grillen auf öffentlichen Plätzen grundsätzlich erlaubt, in anderen nicht. Auch die Art des Grills kann variieren.
An manchen öffentlichen Grillplätzen gibt es eine feste Feuerstelle und an andern Plätzen muss man seinen eigenen Grill mitbringen. Ob du am Ende ein Kohlegrill oder ein Gasgrill mitnimmst, ist oft dir selbst überlassen. Hier macht eigentlich nie jemand eine feste Vorschrift.
Grillen im Mehrfamilienhaus
Das Thema Grillen kommt auch in Wohnanlagen oder Mehrfamilienhäusern auf. Bedenke dabei, dass in vielen Fällen kein Platz ist und die Menschen dicht beieinander wohnen. Aufgrund der Enge und des Geruchs hat es schon viele Streitigkeiten mit den Nachbarn gegeben. Daher ist die gegenseitige Rücksichtnahme ein essenzieller Punkt für das gemeinsame Leben und Grillen im Mehrfamilienhaus.
Solltest du in einem Mehrfamilienhaus wohnen, ist ein Blick in den Mietvertrag zu empfehlen. Einige Vermieter haben dies von vornherein ausgeschlossen, um Ärger zu vermeiden. Ansonsten solltest du die direkte Kommunikation mit deinen Nachbarn suchen, um so Streitigkeiten vorab direkt auszuschließen.
Grillen in Mietwohnungen
Das Grillen auf dem Balkon oder im Garten könnte abhängig vom Bundesland Nachbarschaftsrechte und die Grillverordnung der entsprechenden Stadt verletzen. Nimm auf deine Nachbarn Rücksicht und sorge dafür, dass diese der Rauch des Grills nicht stört.
Tipp: Das Grillen ist jedoch untersagt, wenn dies explizit im Mietvertrag aufgeführt ist. Daher lohnt sich ein Blick in diesen, bevor du den Grill startest.
Grillen im Freien
Viele Menschen suchen einen anderen Weg, wenn sie nicht an ihrem Wohnort grillen können. Gerade im Sommer gibt es kaum etwas Schöneres, als mit Freunden einen gemütlichen Grillabend zu verbringen. Allerdings ist es wichtig, sich dabei an die aufgestellten Regeln zu halten, um so Probleme und Bußgelder zu vermeiden.
Gerade wenn du keinen Balkon oder eigenen Garten hast, muss eine Alternative gesucht werden. In Parks ist es jedoch nicht gestattet zu grillen, es sei denn, dies ist explizit mit Schildern ausgezeichnet. Ebenso musst du abhängig vom Bundesland auch den Mindestabstand zum Boden beachten, wenn du grillen möchtest. Dadurch soll der Untergrund geschützt werden, soweit dies möglich ist.
Info: Zudem kann es sein, dass weitere Voraussetzungen an das Grillen im Park gestellt werden. Erkundige dich dafür am besten bei deiner Gemeinde, bevor du deinen Grill startest.
Grillen am See
Den Grill darfst du an einem See nicht anzünden, wenn es an dieser Stelle nicht explizit durch Schilder gekennzeichnet und erlaubt wird. Es ist abhängig vom Bundesland, welche weiteren Anforderungen zudem beim Grillen am See beachtet werden müssen. Wer dies ignoriert, riskiert an ebenfalls eine Bußgeldstrafe. Das Grillen auf öffentlichen Plätzen erlauben nur drei Städte:
- Essen
- Hannover
- Düsseldorf
Wild-Grillen
Im Wald zu grillen und das vorhandene Naturschutzgesetz zu missachten, kann für den Griller sehr teuer werden. Die Natur und Tiere dürfen durch das Grillen nicht zu Schaden kommen und somit ist das Grillverbot im Wald nicht grundlos aufgestellt worden.
Wird im Wald gegrillt und es handelt sich lediglich um einen kleinen Verstoß, beträgt das Bußgeld in vielen Fällen 20 Euro. Weitaus höhere Strafen drohen in Naturschutzgebieten oder in der Nähe von Naturdenkmälern. Wer sogar eine Grube in den Waldboden gräbt, um dort zu Grillen, den erwartet eine Strafe von 5.000 Euro. Allerdings ist die Summe abhängig vom Bundesland.